STEUERN UND LINZENZGEBÜHREN DER PROVINZ SERICUM
Um die Ausgaben der Provinz bestreiten zu können, werden folgende Steuern und Lizenzgebühren eingeführt:
1. Steuern
claim Stufe 1 : 5 Silbermünzen pro Kopf und Halbjahr
claim Stufe 2: 15 Silbermünzen pro Kopf und Halbjahr
claim Stufe 3: 25 Silbermünzen pro Kopf und Halbjahr
(die erste Steuererhebung erfolgt am 01.01.1051)
2. Lizenzen für Gebäude (Apotheke, Schmiede, Küche, Schule, Belagerungswerkstatt, Mühle und Schreinerei)
claim Stufe 1: das erste Gebäude ist Lizenzfrei, danach jedes weitere einmalig 50 Silbermünzen
claim Stufe 2+3: zwei Gebäude sind Lizenzfrei, danach jedes weitere einmalig 75 Silbermünzen
eine Esse pro claim ist Lizenzfrei, die zweite Esse kostet einmalig 50 Silbermünzen und jede weitere Esse dann einmalig 1 Goldmünze
3. Bergfried Lizenzgebühren
kleiner Bergfried und Holzbergfried: einmalig 2 Gold
mittlerer Bergfried: einmalig 5 Gold
grosser Bergfried: einmalig 15 Gold
Die Steuern und Lizenzgebühren werden vom jeweiligen Grafen der Grafschaft eingefordert. Für seine Arbeit erhält jeder Graf 20 % der Einnahmen. Bereits gebaute lizenzpflichtige Gebäude oder Essen werden per 01.01.1051 nachversteuert, jedoch kann mit dem jeweiligen Grafen eine teilweise Stundung, bzw. Teilzahlungen der Aussenstände für einige Monate ausgehandelt werden.
Um die Ausgaben der Provinz bestreiten zu können, werden folgende Steuern und Lizenzgebühren eingeführt:
1. Steuern
claim Stufe 1 : 5 Silbermünzen pro Kopf und Halbjahr
claim Stufe 2: 15 Silbermünzen pro Kopf und Halbjahr
claim Stufe 3: 25 Silbermünzen pro Kopf und Halbjahr
(die erste Steuererhebung erfolgt am 01.01.1051)
2. Lizenzen für Gebäude (Apotheke, Schmiede, Küche, Schule, Belagerungswerkstatt, Mühle und Schreinerei)
claim Stufe 1: das erste Gebäude ist Lizenzfrei, danach jedes weitere einmalig 50 Silbermünzen
claim Stufe 2+3: zwei Gebäude sind Lizenzfrei, danach jedes weitere einmalig 75 Silbermünzen
eine Esse pro claim ist Lizenzfrei, die zweite Esse kostet einmalig 50 Silbermünzen und jede weitere Esse dann einmalig 1 Goldmünze
3. Bergfried Lizenzgebühren
kleiner Bergfried und Holzbergfried: einmalig 2 Gold
mittlerer Bergfried: einmalig 5 Gold
grosser Bergfried: einmalig 15 Gold
Die Steuern und Lizenzgebühren werden vom jeweiligen Grafen der Grafschaft eingefordert. Für seine Arbeit erhält jeder Graf 20 % der Einnahmen. Bereits gebaute lizenzpflichtige Gebäude oder Essen werden per 01.01.1051 nachversteuert, jedoch kann mit dem jeweiligen Grafen eine teilweise Stundung, bzw. Teilzahlungen der Aussenstände für einige Monate ausgehandelt werden.
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